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Dorfentwicklung in Groß Oesingen und Ummern

Der Strukturwandel in den ländlichen Räumen hat in den vergangenen Jahrzehnten zu tiefgreifenden Veränderungen der Funktion, der Gestalt und des Sozialgefüges der Dörfer geführt – von der Aufgabe landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe über den Verlust von Nahversorgungseinrichtungen bis zum Verfall ortsbildprägender Gebäude. Um den Veränderungen zu begegnen, bietet das Land Niedersachsen seit 1984 das Dorferneuerungsprogramm an. Es zielt darauf ab, den dörflichen Charakter zu erhalten und die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern. Dazu stehen Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung

Von der Idee zum Projekt

Feder
Beratung

Nehmen Sie gerne das kostenlose Beratungsangebot in Anspruch. Der Umsetzungsbegleiter "KoRiS/Stadtlandschaft" steht gerne für Rücksprachen zur Verfügung.

Stift
Projektsteckbrief

Laden Sie hier den aktuellen Projektsteckbrief herunter, in dem Sie ihr Projekt beschreibend darstellen können. Wichtig: Der Projektsteckbrief stellt noch nicht den vollständigen Antrag dar.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung sowie zur Richtline erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

In der Dorfregion Groß Oesingen und Ummern kann seit 2023 mit der Umsetzung von Projekten begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes, welcher vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) anerkannt wurde. Förderfähig sind im öffentlichen Bereich bspw. die Schaffung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen. Bei privaten Anwesen bis 1950er Baujahr sowie (ehemals) landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz sind Maßnahmen zur Gestaltung der „äußeren Gebäudehülle“ und des Außenbereichs möglich. Auch die Umnutzung oder Wiedernutzung von leerstehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden kann bezuschusst werden. Wichtig: Sie dürfen erst mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben - das gilt auch für die Erteilung von Aufträgen an Handwerker!

Die Zuschusshöhe beträgt 40 % der förderfähigen Nettokosten für Privatpersonen. Andere Zuwendungsempfänger erhalten eine höhere Förderquote. Die Zuwendung beträgt an privaten Anwesen bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben. Es sind auch höhere Zuwendungen möglich, z. B. bei der Umnutzung von Gebäuden bis zu 150.000 Euro. Bewilligungsstelle ist das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig.

Eine Neuerung der neuen ZILE-Richtlinie ist zudem das "Dorfbudget", welches für Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für Kleinstvorhaben genutzt werden kann. Für die gesamte Dorfregion stehen hierfür max. 30.000 Euro im gesamten Umsetzungszeitraum zur Verfügung. Die Zuschusshöhe beträgt max. 65 % für die Gemeinde Ummern, max. 45 % für die Gemeinde Groß Oesingen, max. 40 % für nicht gemeinnützige Vereine und max. 75 % für gemeinnützige Vereine. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände.



Die Förderbedingungen im Detail können Sie der ZILE-Richtlinie entnehmen. In der Anlage 3a der ZILE-Richtlinie finden Sie das Bewertungsverfahren für die Anträge.
Logo der Dorfregion Groß Oesingen und Ummern
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